Grillverbot in Frankfurt: Seit dem 9. Juli 2025 ist das Grillen auf allen öffentlichen Grünflächen der Stadt untersagt. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit, die das Risiko von Vegetations- und Flächenbränden deutlich erhöht hat. Das Verbot betrifft sowohl beliebte Grillplätze als auch nicht offiziell ausgewiesene Park- und Wiesenbereiche. Darüber berichtet SoFrankfurt unter Berufung auf main-riedberg.de.
Was genau ist verboten
Das Grillverbot gilt für alle Formen des Grillens und offener Feuerquellen im öffentlichen Raum:
- Holzkohle- und Gasgrills
- Einweggrills und Campingkocher
- Shishas mit glühender Kohle
- offene Feuerstellen oder Feuerschalen
- Grablichter und Kerzen auf Friedhöfen
Auch das Grillen mit Elektrogeräten in öffentlichen Anlagen ist untersagt. Das Verbot wurde per Allgemeinverfügungausgesprochen und ist rechtlich verbindlich. Verstöße können geahndet werden.
Wo gilt das Grillverbot
Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche städtische Grünanlagen, darunter:
- Günthersburgpark, Rebstockpark, Ostpark, Niddapark
- alle Mainuferwiesen und Liegewiesen in Sachsenhausen, Bockenheim, Höchst
- Spielplätze und Freizeitwiesen
- Friedhöfe in städtischer Trägerschaft
- sämtliche Bereiche des Frankfurter Stadtwaldes
Zuvor offiziell genehmigte Grillzonen – beispielsweise am Rebstockpark – sind ebenso betroffen. Auch private Feste in diesen Bereichen sind nicht mehr zulässig.
Wie lange bleibt das Verbot in Kraft
Das Grillverbot gilt bis auf Weiteres. Die Stadt wird die Lage regelmäßig in Abstimmung mit dem Deutschen Wetterdienst, der Feuerwehr und dem Umweltamt überprüfen. Eine Aufhebung erfolgt nur bei stabilen Niederschlagswerten und dauerhaft sinkender Waldbrandgefahr.
Wie wird das Verbot kontrolliert
Die Stadt Frankfurt hat die Überwachung des Verbots dem Ordnungsamt, dem Sicherheitsdienst der Stadt sowie dem Grünflächenamt übertragen. Kontrollfahrten erfolgen gezielt in den Abendstunden und an Wochenenden.
| Art des Verstoßes | Mögliche Konsequenz |
|---|---|
| Grillen trotz Verbot auf Parkflächen | Bußgeld bis zu 500 Euro |
| Verursachung eines Feuers | Strafanzeige nach § 306 StGB möglich |
Gibt es Ausnahmen? Wo darf man noch grillen
Grillen ist derzeit nur noch unter eingeschränkten Bedingungen auf Privatgrundstücken möglich:
| Ort | Bedingungen |
|---|---|
| Eigener Garten | Nur mit Abstand zu trockener Vegetation, kein Lagerfeuer |
| Balkon / Terrasse | Nur mit Elektrogrill, unter Einhaltung der Hausordnung |
| Kleingartenanlagen | Nur bei Zustimmung des Vereins und mit Löschmittel |
| Veranstaltungsflächen | Nur mit Sondergenehmigung vom Umweltamt Frankfurt |
Öffentliches Grillen an Mainuferwiesen, im Stadtwald oder auf Spielplätzen ist vollständig untersagt.
Warum war das Verbot notwendig
Der Feuergefahrenindex liegt laut Deutschem Wetterdienst aktuell auf Stufe 4 bis 5. Der städtische Boden ist in vielen Bereichen so stark ausgetrocknet, dass bereits ein Funke – z. B. aus einem Grill oder einer Zigarette – ausreichen kann, um Vegetationsflächen in Brand zu setzen. Zwischen Juni und Anfang August 2025 wurden in Frankfurt mehr als ein Dutzend kleinerer Flächenbrände registriert.
Stadt Frankfurt ruft zur Vorsicht auf
Die Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez erklärte im Rahmen der Bekanntgabe: „Die Sicherheit unserer Parks, Wälder und der Bevölkerung hat in diesen Wochen oberste Priorität. Es geht nicht nur um Verbote, sondern um Schutzmaßnahmen angesichts der Klimafolgen.“
Kontakt für Rückfragen und Hinweise
| Anliegen | Kontakt |
|---|---|
| Allgemeine Fragen | Umwelttelefon der Stadt: 069 / 212‑30991 |
| Meldung von Verstößen | Ordnungsamt / Bürgertelefon: 069 / 115 |
| Sondergenehmigungen / Ausnahmen | per E-Mail: [email protected] |
Wo ist Grillen in Frankfurt aktuell noch erlaubt
Trotz des allgemeinen Grillverbots in öffentlichen Grünanlagen bleibt das Grillen in privatem Rahmen unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet. Auf privaten Grundstücken, etwa im eigenen Garten, darf gegrillt werden, sofern dabei keine Brandgefahr durch trockene Vegetation besteht und die Nachbarschaft nicht erheblich beeinträchtigt wird. Auf Balkonen oder Dachterrassen ist ausschließlich die Nutzung von Elektrogrills zulässig – offenes Feuer oder Gasgeräte gelten aus Brandschutzgründen auch dort als problematisch. In Kleingartenanlagen ist Grillen nur dann erlaubt, wenn es die jeweilige Vereinsordnung ausdrücklich zulässt und Löschmittel (Wasser, Sand, Feuerlöscher) griffbereit vorhanden sind. Öffentliche Veranstaltungen mit Grillbetrieb bedürfen einer Sondergenehmigung des Umweltamts Frankfurt und unterliegen strengen Auflagen.
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