Apple hat einen bedeutenden juristischen Rückschlag erlitten: Das Landgericht Frankfurt hat dem Technologiekonzern untersagt, seine Smartwatches als „CO2-neutral“ zu bewerben. Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Apple „dreistes Greenwashing“ vorwarf. Sollte das Unternehmen gegen das Urteil verstoßen, droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro pro Fall. Darüber berichtet SoFrankfurt unter Berufung auf fnp.de.

Seit 2023 hatte Apple in seinen Werbeanzeigen für drei Smartwatch-Modelle das Label „CO2-neutral“ verwendet. Dabei wurde behauptet, dass die überwiegenden Emissionen bereits bei der Produktion und dem Transport vermieden und der verbleibende CO2-Ausstoß durch naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen würden. Doch das Gericht bezweifelte die Nachhaltigkeit und langfristige Wirksamkeit dieser Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum der Kompensationsprojekte.

Während der ersten Verhandlung im Juni äußerten die Richter Zweifel an der Langfristigkeit der von Apple verwendeten Aufforstungsprojekte. Der Konzern musste einräumen, dass bei einem Aufforstungsprojekt in Paraguay nur ein Viertel der Fläche langfristig gesichert ist und andere Gebiete lediglich bis 2029 gepachtet sind. Das Gericht stellte klar, dass Verbraucher langfristigere Zusagen, idealerweise bis 2045 oder 2050, erwarten würden.

Darüber hinaus geht die Kritik der Deutschen Umwelthilfe noch weiter. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezweifelt den tatsächlichen Klimanutzen der Aufforstungen. Er erklärt, dass das Holz der Eukalyptus-Plantagen alle 14 Jahre abgeholzt und verbrannt werde. Für eine wirklich wirksame CO2-Bindung seien Projekte mit einer Laufzeit von mehreren hundert Jahren erforderlich.

Trotz der gerichtlichen Niederlage verteidigt Apple seine Position. Der Konzern betont, dass die Smartwatches das Ergebnis fortschrittlicher Innovationen im Bereich sauberer Energie und kohlenstoffarmer Designs seien. Zudem investiere Apple in sorgfältig ausgewählte naturbasierte Projekte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Konzern könnte Berufung einlegen. Bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird, darf Apple jedoch die umstrittenen Werbeaussagen nicht mehr verwenden.

Ab dem kommenden Jahr wird sich das Problem auf europäischer Ebene ohnehin ändern: Ab 2026 wird die EU den Einsatz von produktbezogenen Klimaaussagen verbieten, wenn diese auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der tatsächlichen Wertschöpfung beruhen. Diese neue Regelung könnte auch Auswirkungen auf Apple haben, da der Konzern weiterhin plant, seine gesamte Produktpalette bis 2030 „CO2-neutral“ zu gestalten.

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Foto von Omar Tursic/Imago

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