Frankfurt am Main, die Finanzmetropole, gilt als eine der schmutzigsten Städte Deutschlands. Aufgrund der zunehmenden Vermüllung hat die Stadt kürzlich die Bußgelder für Müllvergehen verdoppelt. Doch nun wurde bekannt: Wegen einer absurden Gesetzeslücke können Müllsünder zwar oberirdisch belangt werden, jedoch nicht unterirdisch in den U-Bahnhöfen. Die oppositionelle CDU im Stadtparlament stellte nach Inkrafttreten der neuen, drastisch erhöhten Bußgelder fest, dass Müllverursacher in den U-Bahn-Stationen nicht bestraft werden können. Der Grund dafür liegt darin, dass die U-Bahnhöfe der städtischen Verkehrsgesellschaft VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) gehören, die über eigenes Sicherheitspersonal verfügt. Frank Nagel (59), verkehrspolitischer Sprecher der CDU Frankfurt und Stadtverordneter, erklärte, dass die Stadtpolizei, die oberirdisch die Bußgelder ausspricht, unterirdisch keine rechtliche Handhabe besitzt. Hinzukommt, dass die VGF-Benutzungsordnung kein Bußgeld für Verunreinigungen in den U-Bahnhöfen vorsieht, berichtet SoFrankfurt mit Verweis auf die Angaben der BILD.
Stationen wie Konstablerwache oder Hauptwache gehören zu den am stärksten frequentierten ÖPNV-Knoten Frankfurts und leiden entsprechend stark unter Vermüllung. Nagel kritisierte, dass die Stadt jahrelang verschmutzte unterirdische Stationen hingenommen und nun sogar die Reinigungskosten verdoppelt habe, ohne jemals einen Müllsünder tatsächlich zu stellen oder zu bestrafen. Er hält es für „nicht nachvollziehbar und für die Abwehr von Verschmutzungen nicht sinnvoll“, dass dasselbe Fehlverhalten an der Oberfläche mit einem dreistelligen Betrag (z. B. 120 Euro für weggeworfenen Kaugummi) belegt wird, in der U-Bahn-Station jedoch folgenlos bleibt. Aus diesem Grund wollen Nagel und die Frankfurter CDU nächste Woche im Stadtparlament erreichen, dass die Stadtregierung – bestehend aus Grünen, SPD, Volt und toleriert von der Linken – Bußgelder auch unterirdisch einführt. Hierfür müssten Satzungen, Hausordnungen oder vertragliche Regelungen geändert werden. Nagel betonte, dass Bußgelder zur Abschreckung notwendig seien, damit die enormen Reinigungskosten wieder gesenkt werden können.
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