Das Landgericht Frankfurt hat einen 83-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner demenzkranken Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2022 seine 86-jährige Frau Irene in der gemeinsamen Wohnung nach einer jahrelangen, aufopferungsvollen Pflege im Zustand extremer physischer und psychischer Erschöpfung erwürgt hat. Trotz der Schwere der Tat entschied das Gericht gegen eine Haftstrafe und begründete dies mit den außergewöhnlichen Belastungen des Täters, der bereits zuvor einen behinderten Adoptivsohn bis zu dessen Tod im Jahr 2015 aufopferungsvoll betreut hatte, berichtet die Redaktion So Frankfurt mit Verweis auf journal-frankfurt.
Der Verurteilte, ein ehemaliger Busfahrer und Zugschaffner, schilderte im Prozess detailliert den schleichenden Verfall seiner Frau, die aufgrund ihrer Demenz zuletzt ihre Umgebung nicht mehr erkannte und einen extremen Betreuungsaufwand erforderte. In der Tatnacht litt der Senior zudem an einem fieberhaften Infekt, versuchte jedoch pflichtbewusst, seiner Frau beim nächtlichen Toilettengang zu helfen. Als diese ihn plötzlich körperlich angriff und verletzte, verlor der Mann die Beherrschung und würgte sie mindestens drei Minuten lang. Nach der Tat alarmierte er umgehend Verwandte und die Polizei. Das Gericht berücksichtigte strafmildernd, dass der Mann aufgrund der Überlastung der Justiz über drei Jahre auf seinen Prozess warten musste. Als Auflage für die Bewährung wurde die Zahlung von 2.500 Euro an eine Stiftung angeordnet, die pflegende Angehörige von Demenzkranken unterstützt.
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