Ein Streit um die korrekte Bezeichnung eines veganen Getränks hat ein Ende gefunden: Das Landgericht Kielentschied am 28. Oktober 2025, dass ein Hersteller aus Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) seinen veganen Likör weiterhin als „Likör ohne Ei“ bewerben darf. Die Klage des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie wurde abgewiesen. Nach Ansicht der Richter besteht keine Verwechslungsgefahr mit klassischem Eierlikör, da Verbraucher klar erkennen können, dass es sich um ein Produkt ohne tierische Bestandteile handelt. Darüber berichtet SoFrankfurt unter Berufung auf WirtschaftsWoche (wiwo.de).

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte den Hersteller verklagt. Nach Ansicht des Verbandes erinnere der Begriff zu stark an den traditionellen Eierlikör und könne somit Verbraucher in die Irre führen. Der Produzent wollte jedoch betonen, dass sein Getränk ganz bewusst eine tierfreie Alternative sei – ohne Eigelb, Milch oder Honig.

Die zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts wies die Klage ab. Laut Urteil bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen einem veganen Likör und echtem Eierlikör. Die Richter stellten klar: Wer „Likör ohne Ei“ liest, versteht auch, dass kein Ei enthalten ist. Damit sei die Bezeichnung rechtlich zulässig und transparent.

Zuvor hatte der Hersteller bereits Probleme mit einer früheren Werbung. Unter der Bezeichnung „Eierlikör ohne Ei“ war das Produkt zunächst vermarktet worden. Dafür musste der Unternehmer nach einer Abmahnung 5000 Euro Strafe zahlen, da der Begriff „Eierlikör“ durch eine EU-Verordnung klar geschützt ist.

Laut dieser Verordnung muss echter Eierlikör mindestens 140 Gramm Eigelb pro Liter und mindestens 14 Prozent Alkohol enthalten. Auch Milch und Honig dürfen beigemischt werden – alles Zutaten, die bei veganen Produkten fehlen.

Der aktuelle Prozess zeigt, wie sensibel das Thema Kennzeichnung pflanzlicher Alternativen in der EU geworden ist. Erst im Oktober hatte das Europäische Parlament erneut über die Zukunft von Begriffen wie „Veggie-Burger“ oder „Soja-Wurst“ diskutiert. Einige Mitgliedsstaaten wollen diese Namen einschränken, andere sehen sie als Teil einer modernen, bewussten Ernährungskultur.

Das Urteil aus Kiel (Aktenzeichen 15 O 28/24) gilt als Signal für Hersteller pflanzlicher Spirituosen: Solange klar erkennbar ist, dass keine tierischen Bestandteile enthalten sind, dürfen entsprechende Begriffe weiterhin verwendet werden.

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