Ein neues Gutachten hat bestätigt: Frankfurt kann gegen die Ausbaupläne des Bundes für die Autobahn A5 nichts unternehmen. Die vom Bund geplante Erweiterung von acht auf zehn Spuren ist für die Stadt juristisch nicht anfechtbar. Damit wird deutlich, dass alle bisherigen Hoffnungen, mit rechtlichen Schritten gegen das Großprojekt vorzugehen, kaum Aussicht auf Erfolg haben. Lediglich in einzelnen Detailfragen, wie etwa bei einer Seitenabfahrt, bleibt der Stadt Handlungsspielraum. Darüber berichtet SoFrankfurt unter Berufung auf fr.de.
Die A5, eine der wichtigsten Verkehrsadern Deutschlands, verbindet Gießen mit Basel und erreicht im Raum Frankfurt ihre höchste Belastung. Dort überlagern sich lokaler, regionaler und Fernverkehr in einem Maße, das die Autobahn regelmäßig an ihre Grenzen bringt. Zwischen Darmstadt und dem Westkreuz Frankfurt ist die Strecke bereits heute achtspurig, doch auch diese Kapazität reicht nicht aus: Staus gehören zum Alltag.
Bereits unter Ex-Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte die Autobahn GmbH verschiedene Szenarien für den Ausbau geprüft. In Betracht gezogen wurden unter anderem eine durchgängige Zehnspurigkeit vom Frankfurter Kreuz bis nach Friedberg für geschätzte 1,1 Milliarden Euro oder eine kürzere Zehnspur-Variante zwischen Frankfurter Kreuz und Nordwestkreuz. Tunnelvarianten wurden wegen der extremen Kosten ausgeschlossen. Zugleich würde der Ausbau nach offiziellen Angaben auch eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes bringen.
Die politische Debatte ist entsprechend polarisiert. Während CDU und FDP die Pläne begrüßen, leisten SPD, Grüne und Linke in Frankfurt Widerstand. Bürgerinitiativen entlang der Strecke haben mehrfach gefordert, die Stadt solle juristisch gegen den Bund vorgehen. Auf Anregung des Ortsbeirats Kalbach-Riedberg ließ die Stadtregierung daher prüfen, ob rechtliche Schritte Erfolg versprechen könnten.
Das Ergebnis liegt nun vor: Die Leipziger Verwaltungsrechtskanzlei Baumann stellte klar, dass Frankfurt weder gegen die Festsetzungen der Bedarfsplanung des Bundes noch gegen deren Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ vorgehen kann. Diese gesetzliche Grundlage wurde noch unter der früheren hessischen Landesregierung aus CDU und Grünen geschaffen. Lediglich im späteren Planfeststellungsverfahren – wenn es um konkrete Genehmigungen und Ausgestaltungen geht – hätte Frankfurt die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
Besonders betroffen sind die nördlichen Stadtteile, wo aktuell noch eine sechsspurige Strecke existiert, die ebenfalls auf zehn Spuren erweitert werden soll. Hier sehen die Gutachter jedoch nur eine Chance: durch frühzeitige politische Einflussnahme auf Landes- und Bundesebene eine Aufnahme in die Bedarfsplanung zu verhindern. Die Empfehlung an Frankfurt lautet daher, während der kommenden Verfahren durch fundierte Stellungnahmen Präsenz zu zeigen und die öffentliche Debatte aktiv mitzugestalten.
Für Autofahrer bedeutet der geplante Ausbau zwar mittelfristig eine Entlastung, kurzfristig aber wohl zusätzliche Einschränkungen durch Bauarbeiten. Besonders neuralgische Punkte wie das Nordwestkreuz oder das Bad Homburger Kreuz, an denen sich regelmäßig Staus bilden, stehen im Fokus der Maßnahmen. Ob die Stadt dort zumindest bei Detailplanungen noch korrigierend eingreifen kann, bleibt abzuwarten.
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Foto von Michael Faust/Michael Faust








