Ab November 2025 wird der beliebte Klarna-Ratenkauf erstmals in den vollen Anwendungsbereich der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie fallen. Damit gelten für digitale Ratenmodelle – auch für kleine Beträge und zinsfreie Varianten – dieselben Anforderungen wie für klassische Konsumentenkredite. Hintergrund ist der rasante Anstieg von „Buy Now, Pay Later“-Diensten in Deutschland und der Wunsch der EU, Verbraucher vor Überschuldung, intransparenten Kosten und zu leicht zugänglichen Kreditangeboten zu schützen, berichtet SoFrankfurt.
Die Redaktion weist darauf hin, dass Deutschland sich Stand Oktober 2025 noch in der Umsetzung befindet. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet an der nationalen Umsetzung, Zahlungsdienstleister wie Klarna passen bereits Informationspflichten, Prozesse und Bonitätsalgorithmen an.

Wie der Ratenkauf über Klarna aktuell funktioniert
Beim Onlinekauf können Kundinnen und Kunden im Checkout die „Ratenzahlung“ auswählen und eine Laufzeit zwischen 6 und 36 Monaten festlegen. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- positive Bonitätsprüfung
- gültiges Bankkonto für den automatischen Einzug
Nach der Bestellung erstellt Klarna einen Zahlungsplan, der per E-Mail und App bereitgestellt wird. Die erste Rate ist meist einen Monat nach Versand fällig; in einzelnen Fällen verlangt Klarna eine sofortige Anzahlung.
Über die Klarna-App lassen sich alle Bestellungen, Ratenpläne, offenen Beträge und nächsten Fälligkeiten zentral einsehen.
Zinsen und Kosten – was aktuell gilt
- Effektiver Jahreszins: aktuell 13,60 % (Stand Oktober 2025, Klarna-Angaben)
- Zinsfreie Modelle: „In drei Raten zahlen“ – ohne Zinsen und ohne Gebühren, sofern alle Raten fristgerecht eingehen
- Preisangabenpflicht: Nach der neuen Richtlinie müssen alle Kosten künftig vor Vertragsabschluss im standardisierten ESIS-Informationsblatt dargestellt werden, inklusive Rückzahlungsplan, effektiver Jahreszins, Laufzeit, Gebühren und Widerrufsrecht.
Mehrere Klarna-Ratenkäufe gleichzeitig: Wie sie verrechnet werden
Klarna bündelt alle aktiven Ratenkäufe in einer monatlichen Sammellastschrift. Die App zeigt weiterhin pro Kauf den offenen Betrag und die Restlaufzeit an, doch abgebucht wird nur eine Gesamtrate.
Für Verbraucher bedeutet das: Übersicht bleibt bestehen, aber mehrere parallele Finanzierungen erhöhen die monatliche Gesamtbelastung – ein Faktor, der in die zukünftige Bonitätsprüfung einfließt.
Verzug, Mahngebühren und Inkasso
Versäumte Raten versucht Klarna erneut einzuziehen und informiert per E-Mail. Gelingt auch der zweite Versuch nicht, wird eine Mahngebühr von bis zu 7 Euro erhoben. Nach drei Fehlbuchungen kann der Fall an ein Inkassobüro übergeben werden.
Die EU-Richtlinie verpflichtet Anbieter, Mahngebühren verhältnismäßig und transparent zu halten – überhöhte oder nicht klar deklarierte Zusatzkosten sind künftig unzulässig.
Die neuen EU-Regeln ab November 2025: Was verbindlich wird
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss bis 20. November 2025 vollständig in deutsches Recht überführt werden. Ab 20. November 2026 gelten alle Regeln verbindlich.
Wesentliche Neuerungen:
- Jede Teilzahlung zählt als Kreditvertrag
Auch Kleinstbeträge und zinsfreie Angebote werden wie reguläre Kredite behandelt. - Standardisiertes ESIS-Dokument
Pflichtinformationen zu Zins, Kosten, Risiko, Widerrufsrecht. - 14-tägiges Widerrufsrecht
Gilt künftig auch für digitale Ratenkäufe. - Strenge Transparenzpflicht
Keine versteckten Gebühren, alle Kosten vor Abschluss. - Verpflichtende Bewertung der Tragfähigkeit
Anbieter müssen prüfen, ob Konsumenten die monatliche Belastung dauerhaft tragen können.
Wie sich die Bonitätsprüfung ab 2025 verändert
1. Strengere Prüfung bei jedem Ratenkauf
Anbieter wie Klarna müssen künftig jede Anfrage wie einen Kredit einstufen – inklusive Abruf von SCHUFA-Daten.
2. Zusätzliche Angaben möglich
Je nach Nutzungshäufigkeit können Einkommen, Fixkosten und bestehende Kredite abgefragt werden. Zweck: Schutz vor Überschuldung.
3. Einfluss auf den Score
Pünktliche Raten wirken stabilisierend, wiederholte Verzögerungen dagegen negativ.
4. Verhältnismäßigkeitspflicht
Dienstleister dürfen nur Daten erheben, die für die Entscheidung notwendig sind; pauschale Vollabfragen sind verboten.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher
- Jeder Ratenkauf – auch zinsfrei – wird künftig wie ein vollwertiger Kredit bewertet.
- Bonitätsprüfungen werden strenger, besonders bei mehreren parallelen Käufen.
- Alle Kosten müssen vorab transparent, standardisiert und nachvollziehbar offengelegt werden.
- Das Widerrufsrecht stärkt die Position der Käufer deutlich.
- Modelle wie Klarna bleiben nutzbar, werden aber rechtlich klarer reguliert und weniger „spontan“.
Ab 2025 sollten Nutzer digitale Ratenmodelle wie einen klassischen Kredit betrachten. Transparenz, höhere Schutzstandards und strengere Prüfungen sollen Überschuldung verhindern – gleichzeitig werden Kaufentscheidungen verbindlicher und planbarer.
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